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Bitte beachten Sie, dass in der Arztpraxis nur Barzahlung akzeptiert wird.
Vergewissern Sie sich, dass Sie genügend Bargeld dabei haben, bevor Sie Ihren Termin wahrnehmen.
Vielen Dank!
Neuigkeiten ab 2024 !

Ab dem 1. Januar 2024 müssen Arztpraxen gesetzlich Krankenversicherten für apothekenpflichtige Medikamente das E-Rezept ausstellen. Diese Pflicht gilt für alle Leistungserbringer*innen mit Kassenzulassung, als bspw. auch für Zahnärzt*innen, Psychotherapeut*innen und weitere Heilberufe.

Das E-Rezept wird von uns vorbereitet, von Fr. Dr. geprüft

und dann erst an die Apotheke gesendet bzw. freigegeben.

Das E-Rezept kann in der Apotheke über die Elektronischen Gesundheitskarte (eGK) am Kartenterminal, über die E-Rezept-App oder über den Ausdruck des E-Rezepts eingelöst werden.
Versicherte können also nach wie vor ein E-Rezept in der Arztpraxis als Ausdruck auf Papier erhalten.
Für Privatversicherte soll das E-Rezept erst zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt werden.
Alle Angaben ohne Gewähr.

Info !

E-Rezept
(Elektronisches Rezept)

Um Kassenrezepte
per E-Rezept senden zu können ,
muss in jedem Fall
im aktuellen Quartal
ihre Krankenversicherungskarte bei uns
eingelesen worden sein!

Ihr Praxisteam
 
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