Neuigkeiten ab 2024 !
Ab dem 1. Januar 2024 müssen Arztpraxen gesetzlich Krankenversicherten für apothekenpflichtige Medikamente das E-Rezept ausstellen. Diese Pflicht gilt für alle Leistungserbringer*innen mit Kassenzulassung, als bspw. auch für Zahnärzt*innen, Psychotherapeut*innen und weitere Heilberufe.
Das E-Rezept wird von uns vorbereitet, von Fr. Dr. geprüft
und dann erst an die Apotheke gesendet bzw. freigegeben.
Das E-Rezept kann in der Apotheke über die Elektronischen Gesundheitskarte (eGK) am Kartenterminal, über die E-Rezept-App oder über den Ausdruck des E-Rezepts eingelöst werden.
Versicherte können also nach wie vor ein E-Rezept in der Arztpraxis als Ausdruck auf Papier erhalten.Für Privatversicherte soll das E-Rezept erst zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt werden.
Alle Angaben ohne Gewähr.